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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 10/2024)
§1 Gegenstand des Vertrags
1.1 Die nachstehenden Allgemein Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für die Zusammenarbeit zwischen der valuevntrs GmbH und deren Kunden bezüglich der Kaltakquise über die Marke “Reveniu” sowie der jeweiligen Vergütung.
1.2 Reveniu beabsichtigt die Akquise von Terminen und/oder die Beratung und/oder weitere Leistungen für den Kunden je nach gewähltem Paket oder Paketen bzw. einzeln verhandelten Sonderleistungen.
§2 Finanzielle Konditionen
2.1 Reveniu erhält bei Vertragsbeginn vom Kunden eine einmalige Setup-Gebühr (Setupfee) von 3.000,00 EUR (netto) sowie einen monatlichen Retainer in Höhe von optional monatlich 2.990,00 EUR bei einer Vertragslaufzeit von 3 Monaten nach der Testlaufzeit oder 2.490,00 EUR (netto) bei einer Vertragslaufzeit von 6 Monaten nach der Testlaufzeit.
2.2 Für jeden (validierten) Termin, der für den Kunden aus unseren Leadlisten (Nachweis bspw. im “Kunden-Cockpit”) oder vom Kunden zur Verfügung gestellten bzw. andersartig entstandenen Listen bzw. „Kontaktpfaden“ generiert wird, erhält Reveniu eine zusätzliche Vergütung von 490€ (netto).
2.3 Reveniu stellt dem Kunden zu Anfang des Projektes bei Vertragsabschluss, Vertragsstart oder bei Projektstart nach eigenem Ermessen die Setup-Gebühr (aus 2.1.) in Rechnung. Reveniu stellt dem Kunden zudem monatlich, nach Beendigung der Testlaufzeit, im Verhältnis des Datums des Vertragsstarts oder zum 1. des Leistungsmonats eine Rechnung über den Retainer (aus 2.1) aus. Zusätzlich stellt Reveniu dem Kunden die jeweilige Termin-Vergütung (aus 2.2) monatlich am 1. des Folgemonats für die für den Vormonatszeitraum gebuchten (validen) Termine in Rechnung. Alle Rechnungen sind mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen zu begleichen.
2.4 Während der Initialen Testlaufzeit von 3 Monaten entfällt der monatliche Retainer (aus 2.1). Die Setup-Gebühr sowie die Termin-Vergütung (aus 2.2) bleiben hiervon unberührt.
§3 Laufzeit und Kündigung
3.1 Die Laufzeit nach der Testlaufzeit beträgt wahlweise (wie bei Vertragsschluss bzw. im Angebot definiert) 3 Monate oder 6 Monate.
3.2 Nach der Testlaufzeit von 3 Monaten, verlängert sich der Vertrag unbegrenzt wiederholend automatisch um die jeweilig gewählte Laufzeit (aus 3.1), es sei denn, eine der Parteien kündigt den Vertrag.
3.3 Während der ersten 3 Monate (Testlaufzeit) kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der Testlaufzeit schriftlich gekündigt werden. Diese Option entfällt mit der Erreichung von 5 gebuchten Terminen, unabhängig der möglicherweise ausstehenden Validierung bzw. unabhängig ob die Termine valide sind oder ob die Termine für die Zukunft oder über die Testlaufzeit hinaus terminiert wurden.
3.4 Reveniu bietet eine „Geld-Zurück-Garantie“ auf die Setup-Gebühr an, falls in der Testlaufzeit nicht mindestens oder genau 5 Termine, unabhängig der möglicherweise ausstehenden Validierung bzw. unabhängig ob die Termine valide sind oder ob die Termine für die Zukunft oder über die Testlaufzeit hinaus terminiert wurden. Die Termin-Vergütungen (aus 2.2) bleiben hiervon unberührt.
3.5 Bei einer blockierenden Handlung, aktiver Projektverzögerung, ausbleibender Kommunikation oder der Nichtlieferung oder Zugänglichmachung von Informationen/Dokumenten oder etwaigen anderen, für die Projektausführung relevanten Komponenten Seitens des Kunden, entfällt die Geld-Zurück-Garantie automatisch.
3.5 Nach Ablauf der Testlaufzeit ist eine schriftliche Kündigung mit einer Frist von 1 Monat unabhängig der gewählten Laufzeit zum Ende eines jeden Verlängerungszeitraums möglich.
§4 Qualifizierung
4.1 Anhand der im Workshop und/oder im Fragebogen und allen darauffolgenden Besprechungen, definierten Parametern zur Zusammenarbeit, erstellen wir ein Qualifizierungsdokument, welches allen Projektbetreffenden Parteien zugeht und von diesen gesondert unterzeichnet wird. Dieses Qualifizierungsdokument gilt als Vertragsgrundlage für die Validierung und Qualifizierung aller gebuchten und stattgefunden Termine während der gesamten Vertragslaufzeit und ist fixer Bestandteil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen bedürfen immer der Schriftform und Konsens (Neuunterschrift) der betreffenden Parteien.
§5 Rechte und Pflichten
5.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle entstandenen Termine nach bestem Wissen und Gewissen mit wahrheitsgemäßer Qualitätseinstufung an Reveniu binnen 2 Werktagen, sofern zumutbar oder spätestens am Ende der Leistungswoche, nach dem jeweiligen Termindatum zu melden. Findet dies nicht statt, gilt der Termin automatisch als validiert und abrechnungsfähig.
5.2 Der Kunde verpflichtet sich außerdem, alle gebuchten Termine, wahrzunehmen und Anwesend zu sein. Sollte dies nicht der Fall sein und der Termin aufgrund nicht Anwesenheit des Kunden nicht stattfinden, gilt der Termin automatisch als validiert und abrechnungsfähig. Eine vorzeitige Absage durch den Kunden, führt ebenfalls dazu, dass die bereits gebuchten Termine automatisch validiert und abrechnungsfähig sind.
5.3 Die Verpflichtungen aus (2.2&5.1&5.2) gelten auch für alle Termine, welche nach dem Stichtag einer Kündigung oder Vertragsbeendigung hinaus stattfinden.
5.3 Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Vorschriften.
5.4 Datenschutz- und Vertraulichkeitsbestimmungen sind von beiden Parteien einzuhalten.
§6 Leistungsumfang
6.1 Reveniu übernimmt die Kaltakquise (B2B) sowie weitere Leistungen basierend auf den jeweiligen gewählten Paketen im Rahmen der standardisierten Leistungen und Prozesse sofern nicht gesondert vereinbart.
§7 Nutzungsrechte
7.1 Der Auftraggeber bestätigt, dass er für alle, im Rahmen dieses Auftrages bereitgestellten Bild-und Wortmarken (z.B. Unternehmenslogo, Firmenname) die uneingeschränkten Nutzungsrechte besitzt und Reveniu bzw. die valuevntrs GmbH als Datenverarbeiter zur Nutzung dieser im Rahmen dieses Auftrages berechtigt.
7.2 Reveniu bzw. valuevntrs darf Bild- und Wortmarken sowie Performance-Metriken (Kenn- bzw. Referenzzahlen) ebenfalls auf den eigenen Webseiten und im Rahmen eigener Marketing- und Akquise-Aktivitäten auch über das Ende des Vertrages nutzen (Referenzkunden).
§8 Ergänzungen und Änderungen
8.1 Ergänzungen, Nebenabreden und Änderungen zu diesen Vertragsbedingungen vor und nach Vertragsschluss bedürfen der Schriftform.
§9 Schlussbestimmungen
9.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
9.2 Der Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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